J. Lünemann GmbH
Großhandel für Edelrost - Dekoration - Porzellan und Geschenkideen

AGB / Lieferbedingungen


1. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen, sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt, insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.


2. Lieferung

Lieferung ab EUR 850,- Netto-Warenwert "Frei Haus" einschließlich Verpackung (innerhalb Deutschland). Als Versand wird stets der kostengünstigste Versandweg gewählt. Bei Sonderwünschen (2.8. Express) werden die Differenzbeträge in jedem Fall berechnet.

Bei Aufträgen unter 850€ Netto berechnen wir lhnen, bei einer halben EP 32,90 € und bei einer ganzen EP 38,90€. Pakete bis 30 kg berechnen wir lhnen mit 7,50€. Rückständige Ware versenden wir frachtfrei.

Obligatorische Transportversicherung von 1,5 % Warenwert.

Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen. Wir sind bemüht, die von uns genannten Liefertermine einzuhalten. Unsere Pflicht zur Lieferung entfällt in folgenden Fällen:

Höhere Gewalt - Betriebsstörungen - Behördliche Maßnahmen

die uns oder einem unserer Zulieferer die Lieferung unmöglich machen.


3. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten. Der Käufer tritt jedoch schon bei Abschluss des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung aller unsere Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen.

 

Vor erfolgter Bezahlung aller Forderungen darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bedeutet nicht ohne weiteres gleichzeitig der Erklärung des Rücktritts vom Vertrage. Wird unser Eigentum beim Käufer in irgendeiner Weise gefährdet, hat dieser unverzüglich Mitteilung zu machen. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

4. Reklamation

Rügen in Bezug auf offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Beachten Sie bitte, dass wir mit Naturrost-Artikeln arbeiten, deshalb können Farbabweichungen von den im Katalog abgebildeten Produkten entstehen. Solche Farbabweichungen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.

5. Zahlung

Per Bankeinzug und Vorauskasse mit 4 % Skonto. Lieferung auf Rechnung ist auch möglich. Skonto kann nur bei Rechnungen mit einem Betrag über EUR 30,- gewährt werden. Bei Verrechnung von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und der Skontobetrag zu errechnen.

Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftanzeige durch uns verrechnet werden. Anderweitige Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Falle nachgefordert. Ebenso werden Differenzen aus Zahlungen ungeachtet des Entstehungsgrundes von uns nachgefordert. Berechtigte Nachlässe werden mit Gutschriftanzeige ausdrücklich anerkannt.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu berechnen. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von weiteren Lieferungen zurückzutreten oder Bezahlung oder Sicherheit zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung bedarf. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Bezahlung der noch offen stehenden Beträge zu verlangen und zur Sicherheit seiner Forderung alle von ihm vorhandene Ware, auch bereits bezahlte Ware aus früheren Lieferungen ohne weiteres an sich zu nehmen. Eigene und fremde Wechsel gelten in keinem Falle als Bezahlung.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag, einschließlich aller Wechsel- und Scheckansprüche, ohne Rücksicht auf die Höhe der Forderungen für beide Teile der Sitz des Verkäufers.